
Immer komplexere Bestimmungen regeln unser Arbeitsleben: In der arbeitsrechtlichen Praxis sind dabei fast täglich Neuerungen zu berücksichtigen. Viele Entscheidungen im Arbeitsrecht sind mit weitreichenden Konsequenzen, im positiven wie im negativen Sinne, verbunden. Die in diesem Zusammenhang auftretenden speziellen Fragen verlangen stets nach individuellen Antworten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte vertreten engagiert Ihre Interessen in allen Fragen des Individualarbeitsrechts und kollektiven Arbeitsrechts – beratend, außergerichtlich und gerichtlich.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Betriebsvereinbarungen
- Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Laufende rechtliche Beratung in Personalangelegenheiten, Gestaltung von Abmahnungen, Abfindungsregelungen/Aufhebungsverträge
- Beratung hinsichtlich besonderer Beschäftigungsformen wie Befristungen und Zeitarbeit
- Betreuung von Umstrukturierungen, Reorganisationen und Betriebsübergängen
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Moderne Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsverfassungsrecht und Einigungsstellenverfahren

Von Rechtsformwahl und Unternehmensgründung sowie Unternehmenskauf bis hin zur Liquidation beraten wir Sie fachkundig und individuell. Dabei ist eine Vielzahl rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Aspekte zu beachten. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl oder dem Wechsel der Rechtsform – auch unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte. Neben der Gestaltungsberatung vertreten wir Ihre Interessen bei der Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern und Gesellschaftsorganen und in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Auch bei der Nachfolgeplanung sind wir neben den gesellschaftsrechtlichen auch für die erbrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen Ihr kompetenter Ratgeber.
Gesellschaftsrechtliche Beratungsschwerpunkte:
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen aller Rechtsformen
- Umstrukturierungen und Umwandlungen (Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel etc.)
- Unternehmenskauf (Beratung, Due Diligence Prüfung, Vertragsgestaltung)
- Abschluss von Unternehmensverträgen (z.B. Ergebnisabführungsverträge und Beherrschungsverträge, Konzernverrechnungsverträge, Konzernumlageverträge und
Cash-Pooling)
- Mitarbeiterbeteiligung (Aktienoptionsprogramme, Gesellschafter auf Zeit)
- Vermeidung strafrechtlicher und ordnungsrechtlicher Inanspruchnahme von Gesellschaftsorganen („Compliance“)
- Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Unternehmensnachfolge