Weitere Informationen sowie die vollständige Studie „Mehrwert durch Interne Kontrollsysteme (IKS)“ mit allen Ergebnissen erhalten Sie bei der RSM Altavis GmbH (Email an: studie@rsm-altavis.de).
Mit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 wurde auch das Verjährungsrecht geändert.
Für Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung,
Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf
Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung
wurde eine Verjährungsfrist von 10 Jahren (§ 196 BGB) eingeführt.
Der 11. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 11 K 4448/10 E) hat ein Wohnen
„am Beschäftigungsort” angenommen und Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung
zum Abzug zugelassen, obwohl die Zweitwohnung der Klägerin 144 km von
ihrer Arbeitsstätte entfernt lag und die Fahrt von der Zweitwohnung zur Arbeitsstätte
mit dem ICE eine Stunde dauerte. Der vollständige Entscheidungstext kann in neutralisierter
Form abgerufen werden in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE.