Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen vom 19. Juli 2011 (Az. X R 26/10 sowie X R 8/10, X R 9/10 und X R 48/08) entschieden, dass ein Versicherungsvertreter Rückstellungen für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen zu bilden hat.
Der BFH sich in drei Urteilen v. 19.07.2011 – XI R 29/10, XI R 21/10, XI R 29/09 -grundsätzlich zu den Voraussetzungen und zum Umfang eines Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung und entgeltlichen Einspeisung von Strom in das Netz geäußert und dabei zwei grundsätzliche Fragen aufgegriffen und entschieden.
Oftmals werden bei finanziellen Transaktionen innerhalb der Familie steuerliche Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt, was zu einer vermeidbaren hohen Erbschaftsteuer führen kann, wie das folgende Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zeigt.