Dipl.-Betriebswirt Frank Beimdieke StB, vBP wurde am 07. Dezember 2011 als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) anerkannt. Wir gratulieren.
Mit der “Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen” wurden ab 01.01.2012 die Nachweispflichten bei grenzüberschreitenden Lieferungen neu geregelt. Die ordnungsgemäßen Nachweise sind Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiungen für Ausfuhr- und innergemeinschaftliche Lieferung. Bisher waren die Nachweisvoraussetzungen als „Soll-Vorschriften“ ausgestaltet. Ab 01.01.2012 sind diese Nachweise nun verpflichtend und sollten daher im Interesse des Unternehmers beachtet werden.
Am 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Kraft getreten (BGBl I 2011, 2302). Das Gesetz regelt einen Entschädigungsanspruch für den Beteiligten bei unangemessen langer Verfahrensdauer vor.