Seit dem 01.01.2012 wurden die Nachweispflichten bei grenzüberschreitenden Lieferungen geändert. Das BMF hat hierzu eine Übergangsregelung bis zum 31.03.2012 erlassen, die – allerdings nur für innergemeinschaftliche Lieferungen – nochmals bis zum 30.06.2012 verlängert wurde. Für Ausfuhrlieferungen sind die neuen Nachweisvorschriften damit zwingend ab 01.04.2012 anzuwenden. Diese wurden im Wesentlichen an die seit 1. Juli 2009 bestehende Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (ATLAS) angepasst.